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Klage, eingereicht am 20. Juli 2021 – Greenwich Polo Club/EUIPO – Lifestyle Equities (GREENWICH POLO CLUB)

(Rechtssache T-437/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Kläger: Greenwich Polo Club, Inc. (Greenwich, Connecticut, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: R. Zammit)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Lifestyle Equities CV (Amsterdam, Niederlande)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionsbildmarke GREENWICH POLO CLUB – Anmeldung Nr. 17 791 153

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Mai 2021 in der Sache R 300/2020-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Eintragung der angegriffenen Marke für die streitigen Waren (sowie für die übrigen, nicht von der Beschwerde erfassten Waren) anzuordnen; hilfsweise, die Sache an das EUIPO zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen;

die Erstattung der ihr im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten anzuordnen.

Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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