Language of document : ECLI:EU:T:2014:1035





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2014 –Ferriere Nord/Kommission

(Rechtssache T‑90/10)

„Wettbewerb – Kartelle – Markt für Bewehrungsrundstahl in Form von Stäben oder Ringen – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 65 KS nach Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 festgestellt wird – Festsetzung von Preisen und Zahlungsfristen – Verletzung wesentlicher Formvorschriften – Zuständigkeit der Kommission – Verteidigungsrechte – Feststellung der Zuwiderhandlung – Geldbußen – Wiederholungsfall – Mildernde Umstände – Zusammenarbeit – Unbeschränkte Nachprüfung“

1.                     Handlungen der Organe – Wahl der Rechtsgrundlage – Unionsregelung – Gebot der Klarheit und Vorhersehbarkeit – Ausdrückliche Angabe der Rechtsgrundlage – Entscheidung der Kommission, mit der nach Auslaufen des EGKS-Vertrags eine Zuwiderhandlung gegen Art. 65 KS festgestellt und das fragliche Unternehmen sanktioniert wird – Rechtsgrundlage in Form von Art. 7 Abs. 1 und 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 (Art. 65 § 1 KS; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 7 Abs. 1 und 23 Abs. 2) (vgl. Rn. 59, 63)

2.                     Kartelle – Kartelle, die sachlich und zeitlich unter den EGKS-Vertrag fallen – Auslaufen des EGKS-Vertrags – Fortbestand des Systems des freien Wettbewerbs unter dem EG-Vertrag – Aufrechterhaltung einer Kontrolle durch die Kommission im Rahmen der Verordnung Nr. 1/2003 (Art. 65 § 1 KS; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates) (vgl. Rn. 64-80)

3.                     Handlungen der Organe – Zeitliche Geltung – Verfahrensvorschriften – Materiell-rechtliche Vorschriften – Unterscheidung – Auslaufen des EGKS-Vertrags – Nach diesem Auslaufen ergangene Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln, die einen davor liegenden Sachverhalt betrifft – Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Gesetzmäßigkeit der Strafen – Vor dem Auslaufen des EGKS-Vertrags erworbene Rechtspositionen – Geltung der rechtlichen Regelung des EGKS-Vertrags (Art. 65 § 1 KS; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 49 Abs. 1) (vgl. Rn. 81, 82, 85-87, 121)

4.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des milderen Strafgesetzes – Grundsatz, der zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Unionsrechts zählt und in der Charta der Grundrechte der Union enthalten ist (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 49 Abs. 1) (vgl. Rn. 90)

5.                     Kartelle – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beurteilungskriterien – Beurteilung auf der Grundlage mehrerer zusammengenommener Faktoren, die einzeln betrachtet nicht zwangsläufig ausschlaggebend sind – Kartelle, die sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstrecken – Starke Vermutung für eine Beeinträchtigung (Art. 65 § 1 KS; Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 92-95, 98-103)

6.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Wahrung der Verteidigungsrechte – Tragweite des Grundsatzes – Nichtigerklärung einer ersten Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Erlass einer neuen Entscheidung auf der Basis einer anderen Rechtsgrundlage und der früheren Vorbereitungshandlungen – Zulässigkeit – Pflicht, die Beschwerdepunkte erneut mitzuteilen – Fehlen – Pflicht, eine neue Anhörung zu organisieren – Fehlen – Pflicht, ausdrücklich auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine Anhörung durch den Anhörungsbeauftragten zu beantragen – Fehlen (Art. 65 KS) (vgl. Rn. 118, 119, 122-124, 130, 139-141)

7.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Mitteilung der Beschwerdepunkte – Notwendiger Inhalt – Wahrung der Verteidigungsrechte – Angabe der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die eine Geldbuße nach sich ziehen könnten – Im Hinblick auf den Anspruch auf rechtliches Gehör ausreichende Angabe zur Bemessung der Geldbuße – Pflicht, die Absicht, den erschwerenden Umstand der Wiederholungstat anzuwenden, ausdrücklich zu nennen – Fehlen (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 27 Abs. 1) (vgl. Rn. 132-135)

8.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Erschwerende Umstände – Wiederholungsfall – Keine Festsetzung einer Verjährungsfrist, die die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließt (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission) (vgl. Rn. 137)

9.                     Kommission – Kollegialitätsprinzip – Bedeutung – Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln – Durchführungsbestimmungen der Geschäftsordnung der Kommission zur Festlegung der anwendbaren Sprachenregelung – Missachtung – Keine Auswirkung – Mitteilung ohne Anlagen – Verstoß gegen das Kollegialitätsprinzip – Fehlen – Im Text der Entscheidung rechtlich hinreichend dargestellte Gesichtspunkte (Art. 219 EG; Geschäftsordnung der Kommission, Art. 15 und 16) (vgl. Rn. 158, 166-168)

10.                     Handlungen der Organe – Handlungen der Kommission – Zuständigkeit –Umfang – Befugnis zum Erlass eines Rechtsakts, die die Befugnis enthält, diesen unter Beachtung der vom Vertrag vorgesehenen Zuständigkeitsregeln und Formen zu ändern (vgl. Rn. 189)

11.                     Kartelle – Verabredete Praktik – Begriff – Mit der Pflicht jedes Unternehmens, sein Marktverhalten selbständig zu bestimmen, unvereinbare Koordinierung und Zusammenarbeit – Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern – Vermutung, dass die Informationen verwendet werden, um das Marktverhalten zu bestimmen – Kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der abgestimmten Verhaltensweise und den Verbraucherpreisen – Keine Auswirkung (Art. 65 § 1 KS) (vgl. Rn. 202-206, 248, 252, 307)

12.                     Kartelle – Komplexe Zuwiderhandlung, die Merkmale der Vereinbarung und der verabredeten Praktik aufweist – Einheitliche Qualifikation als „Vereinbarung und/oder verabredete Praktik“ – Zulässigkeit (Art. 65 § 1 KS) (vgl. Rn. 206, 207, 209)

13.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Art des Nachweises – Indizienbündel – Bei jedem einzelnen Indiz erforderlicher Grad der Beweiskraft – Zulässigkeit einer Gesamtbeurteilung eines Indizienbündels (Art. 65 KS) (vgl. Rn. 208-210)

14.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Fehlende Feststellung einer Zuwiderhandlung, die einen anderen Wirtschaftsteilnehmer betrifft, der sich in einer ähnlichen Situation befindet – Keine Auswirkung (Art. 65 KS; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23) (vgl. Rn. 247, 277)

15.                     Kartelle – Teilnahme an Zusammenkünften mit wettbewerbswidrigem Zweck – Umstand, der bei fehlender Distanzierung von den getroffenen Beschlüssen auf die Beteiligung an der daraus resultierenden Absprache schließen lässt – Öffentliche Distanzierung – Enge Auslegung (Art. 65 § 1 KS) (vgl. Rn. 251)

16.                     EGKS – Preise – Preistafeln – Pflicht zur Veröffentlichung – Vereinbarkeit mit dem Kartellverbot (Art. 60 KS und 65 § 1 KS) (vgl. Rn. 267-269)

17.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 15 KS und 36 KS) (vgl. Rn. 275)

18.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Keine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 Teil A) (vgl. Rn. 286)

19.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten – Entscheidungsspielraum der Kommission – Gerichtliche Überprüfung – Rechtmäßigkeitskontrolle – Umfang (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nrn. 1 Teil A und 1 Teil B) (vgl. Rn. 286, 296-298)

20.                     Wettbewerb – Geldbußen – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Rechtsnatur – Verhaltensnorm mit Hinweischarakter, die eine Selbstbeschränkung des Ermessens der Kommission impliziert – Pflicht, die Grundsätze der Gleichbehandlung, des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit zu beachten (Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission) (vgl. Rn. 288-290)

21.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Einordnung einer Zuwiderhandlung als sehr schwerwiegend – Vorrangige Rolle des Kriteriums der Art der Zuwiderhandlung – Keine Eigenständigkeit des Kriteriums der Größe des Marktes der fraglichen Produkte – Einordnung einer Zuwiderhandlung als sehr schwerwiegend trotz ihrer Beschränkung auf das Hoheitsgebiet eines einzigen Mitgliedstaats – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 Teil A) (vgl. Rn. 303, 304, 308)

22.                     Kartelle – Verbot – Zuwiderhandlungen – Vereinbarungen und verabredete Praktiken, die eine einheitliche Zuwiderhandlung darstellen – Verantwortlichkeit für Handlungen anderer Unternehmen im Rahmen der gleichen Zuwiderhandlung – Zulässigkeit – Kriterien – Berücksichtigung bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung (Art. 65 § 1 KS) (vgl. Rn. 316)

23.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Dauer der Zuwiderhandlung – Nichtberücksichtigung der Nichtbeteiligung eines Unternehmens an einem der Teile des Kartells während eines Teils des beanstandeten Zeitraums – Unzulässigkeit – Ausübung der Befugnis des Unionsrichters zu unbeschränkter Nachprüfung – Herabsetzung der Geldbuße (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Rn. 317, 320-325, Tenor 1)

24.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Passive Mitwirkung oder Mitläufertum des Unternehmens – Beurteilungskriterien – Keine passive Mitwirkung oder Mitläufertum (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 3; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 3) (vgl. Rn. 327, 328, 330)

25.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Drohungen und Druck, denen ein Unternehmen ausgesetzt ist – Ausschluss (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 3) (vgl. Rn. 329)

26.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Erschwerende Umstände – Wiederholungsfall – Begriff – Keine Verjährungsfrist – Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit – Fehlen – Ermessen der Kommission – Berücksichtigung der zwischen einer Zuwiderhandlung und dem Wiederholungsfall verstrichenen Zeit – Kriterien (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 2) (vgl. Rn. 335, 340-349)

27.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Erschwerende Umstände – Wiederholungsfall – Begriff der Zuwiderhandlungen derselben Art – Zuwiderhandlungen gegen den EG-Vertrag und den EGKS-Vertrag – Einbeziehung – Erste Zuwiderhandlung im Vergleich zum Wiederholungsfall weniger schwerwiegend – Keine Relevanz für die Feststellung eines Wiederholungsfalls (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 2) (vgl. Rn. 350, 351, 354-360)

28.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden – Angabe der Beurteilungsgesichtspunkte, die es der Kommission ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln – Ausreichende Angaben (Art. 15 KS; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23) (vgl. Rn. 363-365)

29.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Schwere der Zuwiderhandlung – Erschwerende Umstände – Wiederholungsfall – Satz der Erhöhung des Grundbetrags der Geldbuße – Entscheidungsspielraum der Kommission – Gerichtliche Überprüfung – Passive Mitwirkung oder Mitläufertum des Unternehmens – Keine Relevanz für die Erhöhung der Geldbuße wegen des Wiederholungsfalls (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 2) (vgl. Rn. 367-373)

30.                     Wettbewerb – Geldbußen – Rechtlicher Rahmen – Festsetzung – Frühere Entscheidungspraxis der Kommission – Unverbindlichkeit – Grundsatz der Gleichbehandlung – Voraussetzungen für die Berücksichtigung – Tatsächliche Gegebenheiten, die mit denen früherer Fälle übereinstimmen (Art. 65 KS; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Rn. 374, 410)

31.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Entsprechende Erfordernisse für die zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachten Rügen (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1) (vgl. Rn. 378, 379)

32.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Herabsetzung der Geldbuße als Gegenleistung für eine Zusammenarbeit des beschuldigten Unternehmens – Voraussetzungen – Ermessen der Kommission –Gerichtliche Überprüfung – Umfang – Offensichtliche Ermessensüberschreitung der Kommission (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 96/C 207/04 der Kommission) (vgl. Rn. 386-396)

33.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Herabsetzung der Geldbuße als Gegenleistung für die Zusammenarbeit des beschuldigten Unternehmens – Erstes Unternehmen, das entscheidende Informationen geliefert hat, die als Hauptbeweisgrundlage verwendet werden können – Keine Voraussetzung bezüglich des hinreichenden Charakters der gelieferten Informationen (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 96/C 207/04 der Kommission, Nr. B Buchst. b) (vgl. Rn. 401-405)

34.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Nichtverhängung oder Herabsetzung einer Geldbuße als Gegenleistung für die Zusammenarbeit des beschuldigten Unternehmens – Erforderlichkeit eines Verhaltens, das es der Kommission erleichtert hat, die Zuwiderhandlung festzustellen – Ermessen der Kommission – Bestreiten der Tatsachenbehauptungen – Keine Erleichterung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 96/C 207/04 der Kommission, Nr. D) (vgl. Rn. 411-415)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 7492 final der Kommission vom 30. September 2009 betreffend einen Verstoß gegen Art. 65 [KS] (Sache COMP/37.956 – Bewehrungsrundstahl, Neuentscheidung) in der durch die Entscheidung C(2009) 9912 final der Kommission vom 8. Dezember 2009 geänderten Fassung, und, hilfsweise, Klage auf teilweise Nichtigerklärung dieser Entscheidung und auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

1.

Die Höhe der gegen die Ferriere Nord SpA verhängten Geldbuße wird auf 3 421 440 Euro festgesetzt.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Ferriere Nord trägt ihre eigenen Kosten sowie drei Viertel der Kosten der Europäischen Kommission. Die Kommission trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten.