Language of document : ECLI:EU:T:2007:90





Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 19. März 2007 – Tokai Europe/Kommission

(Rechtssache T-183/04)

„Nichtigkeitsklage – Gemeinsamer Zolltarif – Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur – Nicht individuell betroffene Person – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 48-49, 51, 60)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 64, S. 21)

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten.