Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 19. März 2007 – Tokai Europe/Kommission
(Rechtssache T-183/04)
„Nichtigkeitsklage – Gemeinsamer Zolltarif – Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur – Nicht individuell betroffene Person – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 48-49, 51, 60)
Gegenstand
| Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 64, S. 21) |
Tenor
1. | | Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. | | Die Klägerin trägt die Kosten. |