Language of document : ECLI:EU:T:2018:126





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. März 2018 – Recordati Orphan Drugs/EUIPO – Laboratorios Normon (NORMOSANG)

(Rechtssache T103/17)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke NORMOSANG – Ältere nationale Wortmarke NORMON – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) – Regel 19 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii und Regel 20 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 (jetzt Art. 7 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii und Art. 8 Abs. 1 und 7 der Delegierten Verordnung [EU] 2017/1430)“

1.      Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – In der Klageschrift nicht dargestelltes rechtliches Vorbringen – Bezugnahme auf Angaben in einer Anlage – Unzulässigkeit

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 76 Buchst. d, 171 und 177 Abs. 1)

(vgl. Rn. 24)

2.      Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter –Zuständigkeit des Gerichts – Überprüfung der Tatsachen im Licht erstmals vor ihm vorgelegter Beweise – Ausschluss

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65)

(vgl. Rn. 26, 27)

3.      Unionsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Substanziierung des Widerspruchs – Nachweis über die Existenz, die Gültigkeit und den Schutzumfang einer eingetragenen älteren Marke – Teleologische Auslegung – Ausreichender Nachweis durch Verlängerungsurkunde – Voraussetzungen

(Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Regel 19 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii)

(vgl. Rn. 41)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken NORMOSANG und NORMON

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 49, 59, 66, 73, 80, 91-93)

5.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 55, 56, 64, 65, 70)

6.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien – Koexistenz zweier Marken auf einem bestimmten Markt

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 85-89)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. November 2016 (Sache R 831/2016‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Laboratorios Normon und Recordati Orphan Drugs

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Recordati Orphan Drugs trägt die Kosten.