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Rechtsmittel, eingelegt am 25. November 2021 von Françoise Grossetête (T-722/19) gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. September 2021 in den verbundenen Rechtssachen T-720/19 bis T-725/19, Ashworth u. a./Parlament

(Rechtssache C-714/21 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Françoise Grossetête (Prozessbevollmächtigte: J. M. Martínez Gimeno, abogado, D. Sarmiento Ramírez-Escudero, abogado, E. Arnaldos Orts, abogado, F. Doumont, avocat)

Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Parlament

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil in vollem Umfang aufzuheben;

den Rechtsstreit zu entscheiden und die im Bescheid über die Festsetzung der ihr zustehenden Ansprüche auf ein zusätzliches Ruhegehalt enthaltene Entscheidung des Parlaments für nichtig zu erklären, soweit mit dieser eine Sonderabgabe von 5 % des Nennbetrags ihres Ruhegehalts eingeführt wird, die direkt an den zusätzlichen freiwilligen Pensionsfonds entrichtet wird;

dem Parlament die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht in der Rechtssache T-722/19 aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Mit den Rechtsmittelgründen wird gerügt: (i) die Unzuständigkeit des Präsidiums für den Beschluss des Präsidiums von 2018, insbesondere soweit mit diesem materielle Voraussetzungen für Anwartschaften vor Inkrafttreten des Statuts festgelegt würden; (ii) ein Verstoß gegen Art. 27 Abs. 2 Satz 1 des Statuts, da Anwartschaften vor dessen Inkrafttreten nicht beachtet würden; (iii) ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; (iv) Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit (Fehlen von Übergangsmaßnahmen) und den Grundsatz des Vertrauensschutzes

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