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Klage, eingereicht am 13. November 2006 - Air Products and Chemicals / HABM - Messer Group (FERROMIX)

(Rechtssache T-305/06)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Air Products and Chemicals Inc. (Allentown, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Heurung)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Messer Group GmbH (Sulzbach, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 12. September 2006 in den verbundenen Sachen R 1270/2005-2 und R 1408/2005-2 aufzuheben;

die angefochtene Anmeldung der Marke "FERROMIX" CTM 3190063 insgesamt zurückzuweisen;

die Entscheidung des Gerichts erster Instanz dem HABM zu übermitteln;

der Messer Group sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Messer Group GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "FERROMIX" für Waren der Klassen 1 und 4 - Anmeldung Nr. 3 190 063

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: die Klägerin

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die Gemeinschaftswortmarke "FERROMAXX" für Waren der Klasse 1

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wird in Bezug auf sämtliche Waren der Klasse 1 stattgegeben; in Bezug auf sämtliche Waren der Klasse 4 wird der Widerspruch zurückgewiesen

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde der Klägerin (R 1270/2005-2) wird zurückgewiesen; der Beschwerde der Messer Group GmbH (R 1408/2005-2) wird stattgegeben

Klagegründe: Verletzung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer u. a.

Kenntnisse und Informiertheit nichtgewerblicher Verbraucher von Schweißgas überschätzt habe;

irrtümlich angenommen habe, dass die Marke "FERROMAXX" keine originäre Unterscheidungskraft habe;

den Umstand nicht hinreichend beachtet habe, dass die in Rede stehenden Waren teilweise identisch und teilweise sehr ähnlich seien;

den allgemeinen Eindruck der Marken als Ganzes nicht berücksichtigt habe.

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