Klage, eingereicht am 13. November 2006 - Air Products and Chemicals / HABM - Messer Group (FERROMIX)
(Rechtssache T-307/06)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Air Products and Chemicals Inc. (Allentown, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Heurung)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Messer Group GmbH (Sulzbach, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 12. September 2006 in den verbundenen Sachen R 1225/2005-2 und R 1397/2005-2 aufzuheben;
die angefochtene Anmeldung der Marke "ALUMIX" CTM 3190022 insgesamt zurückzuweisen;
die Entscheidung des Gerichts erster Instanz dem HABM zu übermitteln;
der Messer Group sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Messer Group GmbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "INOMIX" für Waren der Klassen 1 und 4 - Anmeldung Nr. 3 190 022
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: die Klägerin
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die Gemeinschaftswortmarke "ALUMAXX" für Waren der Klasse 1
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wird in Bezug auf sämtliche Waren der Klasse 1 stattgegeben; in Bezug auf sämtliche Waren der Klasse 4 wird der Widerspruch zurückgewiesen
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde der Klägerin (R 1225/2005-2) wird zurückgewiesen; der Beschwerde der Messer Group GmbH (R 1397/2005-2) wird stattgegeben
Klagegründe: Verletzung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer u. a.
Kenntnisse und Informiertheit nichtgewerblicher Verbraucher von Schweißgas überschätzt habe;
irrtümlich angenommen habe, dass die Marke "ALUMAXX" keine originäre Unterscheidungskraft habe;
den Umstand nicht hinreichend beachtet habe, dass die in Rede stehenden Waren teilweise identisch und teilweise sehr ähnlich seien;
den allgemeinen Eindruck der Marken als Ganzes nicht berücksichtigt habe.
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