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Beschluss des Gerichts vom 8. April 2011 - Martin/Kommission

(Rechtssache T-291/10)1

(Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Stillschweigende Verweigerung des Zugangs - Nach Klageerhebung erlassene ausdrückliche Entscheidung - Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Anne Martin (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: U. O'Dwyer, Solicitor)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Costa da Oliveira und C. ten Dam)

Streithelfer zur Unterstützung der Klägerin: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigter: S. Juul Jørgensen)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission vom 20. April 2010, mit der der Klägerin der Zugang zu den Dokumenten in der Akte über die vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland am 19. Dezember 2008 gemeldete staatliche Beihilfe N 654/2008 zugunsten der Short Brothers plc verweigert wurde

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.

Das Königreich Dänemark trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 234 vom 28.8.2010.