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Klage, eingereicht am 30. Juni 2010 - Sports Warehouse/HABM (TENNIS WAREHOUSE)

(Rechtssache T-290/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Sports Warehouse GmbH (Schutterwald, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Douglas)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. April 2010 in der Sache R 1259/2009-1 aufzuheben;

die Gemeinschaftsmarkenanmeldung 7536899 "TENNIS WAREHOUSE" einzutragen;

dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "TENNIS WAREHOUSE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 35.

Entscheidung des Prüfers: Der Antrag wurde zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 (1) Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die Marke keinen beschreibenden Charakter habe und der Begriff des Freihaltebedürfnisses verkannt werde, sowie Verstoß gegen die Begründungspflicht gem. Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).