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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Eva Vega Rodríguez gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 20. September 2002

    (Rechtssache T-285/02)

    Verfahrenssprache: Französisch

Eva Vega Rodríguez, wohnhaft in Brüssel, hat am 20. September 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Juan Ramon Iturriagagoitia Bassas.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Kommission vom 25. Juni 2002 aufzuheben;

(anzuordnen, dass ihr für die ihr entstandenen Schäden Schadensersatz gewährt wird, der unter allen Vorbehalten mit 72 292,36 Euro zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz beziffert wird;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin, eine Bewerberin im allgemeinen Auswahlverfahren KOM/A/10/01, beanstandet, dass sie aufgrund der angeblich falschen Korrektur der Frage Nr. 25 von Test a) des Vorauswahltests nicht die erforderliche Mindestpunktzahl habe erreichen können, und wendet sich gegen ihr Ausscheiden in dieser Vorauswahlphase.

Zur Stützung ihrer Anträge macht sie im Hinblick auf den Inhalt der genannten Frage geltend, dass die Vorschriften über die Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union tatsächlich dem zweiten Protokoll zum Vertrag von Amsterdam entsprächen und nicht, wie die Kommission behaupte, der Entscheidung 1999/436/EG.

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