Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstol (Schweden) eingereicht am 26. März 2024 – TK und OP/Riksåklagaren

(Rechtssache C-229/24, Brännelius )1

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta domstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: TK und OP

Andere Partei im Rechtsmittelverfahren: Riksåklagaren (Generalstaatsanwalt)

Vorlagefragen

Bedarf es einer Veröffentlichung im Sinne von Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung, damit eine Information als öffentlich bekannt im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. a dieser Verordnung gilt?1

Welche Umstände sind, falls eine Veröffentlichung auf andere Art und Weise erfolgen kann, bei der Beurteilung der Frage zu beachten, ob die Information als im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. a öffentlich bekannt gilt?

____________

1 Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. 2014, L 173, S. 1).