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Urteil des Gerichts vom 19. September 2019 – Zhejiang Jndia Pipeline Industry/Kommission

(Rechtssache T-228/17)1

(Dumping – Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in China und in Taiwan – Verhängung endgültiger Antidumpingzölle – Normalwert – Berichtigungen – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Zhejiang Jndia Pipeline Industry Co. Ltd (Wenzhou, China) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Hirsbrunner)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche, N. Kuplewatzky und E. Schmidt)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen und H. Marcos Fraile)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 der Kommission vom 26. Januar 2017 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Taiwan (ABl. 2017, L 22, S. 14)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Zhejiang Jndia Pipeline Industry Co. Ltd trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 195 vom 19.6.2017.