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Beschluss des Gerichts vom 17. Dezember 2010 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-38/10 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Außervertragliche Haftung - Erstattung erstattungsfähiger Kosten - Einrede der Parallelklage - Verfahrensfehler - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und L. Currall im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 10. November 2009, Marcuccio/Kommission (F-70/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im Rahmen dieses Rechtszugs entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 80 vom 27.3.2010.