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Klage, eingereicht am 15. Februar 2010 - Intermark/HABM - Natex International (NATY'S)

(Rechtssache T-72/10)

Sprache der Klageschrift: Ungarisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Intermark Srl (Stei, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Á. M. László)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Natex International Trade SpA (Pioltello, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Beklagten abzuändern und die Markenanmeldung für alle Waren insgesamt zurückzuweisen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Natex International Trade SpA.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "NATY'S" für Waren der Klassen 29, 30 und 32 (Anmeldung Nr. 5 810 627).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke "Naty" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30 und 35 (Gemeinschaftsmarke Nr. 4 149 456).

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).