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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 8. Mai 2023 – LS gegen PL

(Rechtssache C-291/23, Hantoch 1 )

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Düsseldorf

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: LS

Beklagter: PL

Vorlagefrage

Ist bei der Auslegung des Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 650/20121 hinsichtlich der Frage, ob Nachlassvermögen im Mitgliedsstaat des angerufenen Gerichts vorhanden war, auf den Zeitpunkt des Erbfalls oder auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen?

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1     Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1     Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ABl. 2012, L 201, S. 107).