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Klage, eingereicht am 18. November 2008 - Wessang/HABM - Greinwald (star foods)

(Rechtssache T-492/08)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Kläger: Nicolas Wessang (Zimmerbach, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Grolée)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Greinwald GmbH (Kempten, Deutschland)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM vom 17. September 2008 aufzuheben;

seinem Widerspruch vom 26. September 2005 gegen die Anmeldung der Bildmarke "star foods" (Nr. 4105615) stattzugeben;

die Anmeldung Nr. 4105615 insgesamt zurückzuweisen;

seine gesamten Kosten im Widerspruchsverfahren, im Beschwerdeverfahren und im vorliegenden Verfahren der Greinwald GmbH aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Greinwald GmbH.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "star foods" für Waren der Klassen 29, 30 und 32 - Anmeldung Nr. 4105615.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kläger.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbild- und -wortmarken "STAR SNACKS" für Waren der Klassen 29, 30 und 31.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Nach Ansicht des Klägers besteht zwischen den beiden einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr, da sie sich sowohl in visueller als auch in klanglicher oder begrifflicher Hinsicht äußerst ähnlich seien und sie ähnliche und sogar gleiche Waren beträfen.

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