Klage, eingereicht am 22. November 2010 - Organismos Kypriakis Galaktokomikis Viomichanias/HABM - Garmo (GAZI Hellim)
(Rechtssache T-535/10)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Klägerin: Organismos Kypriakis Galaktokomikis Viomichanias (Lefkosia, Zypern) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Milbradt und H. Van Volxem)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Garmo AG (Stuttgart, Deutschland)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. September 2010 in der Sache R 1497/2009-4 aufzuheben;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten, aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Garmo AG.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "GAZI Hellim" für Waren der Klasse 29.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Kollektive Wortmarke "HALLOUMI" für Waren der Klasse 29.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da die sich gegenüberstehenden Marken und Waren ähnlich seien und zwischen den Marken Verwechslungsgefahr bestehe.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).