Language of document :

Klage, eingereicht am 7. Dezember 2009 - ReValue Immobilienberatung/HABM (ReValue)

(Rechtssache T-487/09)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: ReValue Immobilienberatung GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Fischoeder und M. Schork)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt vom 7. Oktober 2009 in der Beschwerdesache R 531/2009-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten der Klägerin und des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke "ReValue" für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 42 und 45 (Anmeldung Nr. 6 784 292)

Entscheidung des Prüfers: teilweise Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da das angemeldete Zeichen für die angemeldeten Dienstleistungen nicht beschreibend sei und es ihm nicht an Unterscheidungskraft fehle. Ferner liege ein Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 vor, da die angefochtene Entscheidung an wesentlichen Stellen nicht oder nicht ordnungsgemäß begründet sei.

____________

1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).