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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 15. Oktober 2014 – De Bruin/Parlament

(Rechtssache F-15/14)1

(Öffentlicher Dienst – Beamter auf Probe – Art. 34 des Statuts – Bericht über die Probezeit, mit dem festgestellt wird, dass die Leistungen des Beamten auf Probe unzulänglich sind – Verlängerung der Probezeit – Entlassung am Ende der Probezeit – Entlassungsgründe – Dienstliche Leistungen – Schnelligkeit der Leistungserbringung – Offensichtliche Beurteilungsfehler – Verfahrensfehler – Dem Beurteilungsausschuss zur Stellungnahme gesetzte Frist)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Evert Anton De Bruin (Lent, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Salerno)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Dean und M. Ecker)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, den Kläger nach Ablauf der verlängerten Probezeit zu entlassen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr De Bruin trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten des Europäischen Parlaments verurteilt.

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1     ABl. C 184 vom 16.6.2014, S. 40.