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Klage, eingereicht am 27. Dezember 2011 - Spa Monopole/HABM - Royal Mediterranea (THAI SPA)

(Rechtssache T-664/11)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Spa Monopole, compagnie fermière de Spa SA/NV (Spa, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. De Brouwer, E. Cornu und E. De Gryse)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Royal Mediterranea, SA (Madrid, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Oktober 2011 in der Sache R 1976/2010-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Royal Mediterranea, SA.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "THAI SPA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 43.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Benelux-Eintragungen der Wortmarken "SPA" und "Les Thermes de Spa" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 32 und 42 (jetzt Klasse 44).

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates insoweit, als die Beschwerdekammer keine Ähnlichkeit zwischen der in Klasse 43 der angemeldeten Marke genannten "Verpflegung von Gästen (Lebensmittel)" und den von der Wortmarke "SPA", für die die Benelux-Eintragung besteht, erfassten "Mineralwässer[n] und kohlensäurehaltige[n] Wässer[n] und andere[n] alkoholfreie[n] Getränke[n]; Sirupe[n] und ... Präparate[n] für die Zubereitung von Getränken" festgestellt habe; Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der genannten Verordnung insoweit, als die Vierte Beschwerdekammer keinen Zusammenhang zwischen den Marken "SPA" in Klasse 32 und "THAI SPA" in Klasse 43 gesehen habe; Verstoß gegen die Verteidigungsrechte und Art. 75 der genannten Verordnung.

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