Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 14. Januar 2015 –
Veloss International und Attimedia/Parlament
(Rechtssache T‑667/11)
„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Erbringung von Übersetzungsdiensten ins Griechische für das Parlament – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Begründungspflicht – Außervertragliche Haftung“
1. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klage auf Ersatz der von einem Unionsorgan verursachten Schäden – Mindestanforderungen (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 24, 70)
2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (vgl. Rn. 38)
3. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Pflicht, auf schriftlichen Antrag die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers mitzuteilen – Beurteilung in Ansehung der Informationen, die der Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung standen – Heilung eines Begründungsmangels im gerichtlichen Verfahren – Unzulässigkeit (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Rn. 39-43, 56, 59, 63, 65)
4. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Recht der Bieter auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Umfang – Recht, in jedem Stadium des Ausschreibungsverfahrens Willensäußerungen des öffentlichen Auftraggebers zu beanstanden, die in Bezug auf den Auftrag Rechtswirkungen erzeugen können (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2) (vgl. Rn. 47-49)
5. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtigerklärung wegen Begründungsmangels einer Entscheidung des Europäischen Parlaments, das im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein Angebot abgelehnt hat – Realität der Rechtswidrigkeit und des Kausalzusammenhangs in Abhängigkeit von der Prüfung der Klagegründe, die gegen die Entscheidung geltend gemacht werden müssen, die die für nichtig erklärte Entscheidung ersetzt – Verfrühter Schadensersatzantrag (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 72-74)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der den Klägerinnen mit Schreiben vom 18. Oktober 2011 mitgeteilten Entscheidung des Parlaments, das von ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens EL/2011/EU über die Erbringung von Übersetzungsdiensten ins Griechische (ABl. 2011/S 56-090374) abgegebene Angebot auf den zweiten Platz zu setzen, und aller damit zusammenhängenden Entscheidungen des Parlaments sowie auf Ersatz des angeblich entstandenen Schadens |
Tenor
1. | | Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 18. Oktober 2011, das von der Verloss International SA und der Attimedia SA im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens EL/2011/EU über die Erbringung von Übersetzungsdiensten ins Griechische abgegebene Angebot auf den zweiten Platz zu setzen, wird für nichtig erklärt. |
2. | | Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. | | Das Parlament trägt die Kosten. |