Language of document : ECLI:EU:T:2015:5





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 14. Januar 2015 –
Veloss International und Attimedia/Parlament

(Rechtssache T‑667/11)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Erbringung von Übersetzungsdiensten ins Griechische für das Parlament – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Begründungspflicht – Außervertragliche Haftung“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klage auf Ersatz der von einem Unionsorgan verursachten Schäden – Mindestanforderungen (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 24, 70)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (vgl. Rn. 38)

3.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Pflicht, auf schriftlichen Antrag die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers mitzuteilen – Beurteilung in Ansehung der Informationen, die der Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung standen – Heilung eines Begründungsmangels im gerichtlichen Verfahren – Unzulässigkeit (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Rn. 39-43, 56, 59, 63, 65)

4.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Recht der Bieter auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Umfang – Recht, in jedem Stadium des Ausschreibungsverfahrens Willensäußerungen des öffentlichen Auftraggebers zu beanstanden, die in Bezug auf den Auftrag Rechtswirkungen erzeugen können (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2) (vgl. Rn. 47-49)

5.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtigerklärung wegen Begründungsmangels einer Entscheidung des Europäischen Parlaments, das im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein Angebot abgelehnt hat – Realität der Rechtswidrigkeit und des Kausalzusammenhangs in Abhängigkeit von der Prüfung der Klagegründe, die gegen die Entscheidung geltend gemacht werden müssen, die die für nichtig erklärte Entscheidung ersetzt – Verfrühter Schadensersatzantrag (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 72-74)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der den Klägerinnen mit Schreiben vom 18. Oktober 2011 mitgeteilten Entscheidung des Parlaments, das von ihnen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens EL/2011/EU über die Erbringung von Übersetzungsdiensten ins Griechische (ABl. 2011/S 56-090374) abgegebene Angebot auf den zweiten Platz zu setzen, und aller damit zusammenhängenden Entscheidungen des Parlaments sowie auf Ersatz des angeblich entstandenen Schadens

Tenor

1.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 18. Oktober 2011, das von der Verloss International SA und der Attimedia SA im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens EL/2011/EU über die Erbringung von Übersetzungsdiensten ins Griechische abgegebene Angebot auf den zweiten Platz zu setzen, wird für nichtig erklärt.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Das Parlament trägt die Kosten.