Beschluss des Gerichts vom 24. Februar 2015 – G-Star Raw/HABM – PepsiCo (PEPSI RAW)
(Rechtssache T-473/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Zurücknahme der Anmeldung der streitigen Marke – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: G-Star Raw CV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. van Manen, M. van de Braak und L. Fresco)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: PepsiCo, Inc. (New York, New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. von Bomhard und T. Heitmann)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Juni 2013 (Sache R 1586/2012-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der G-Star Raw CV und der PepsiCo, Inc.
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie je zur Hälfte die Kosten des Beklagten.
________________________1 ABl. C 344 vom 23.11.2013.