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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Carla Piccinni-Leopardi gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 29. März 2004

(Rechtssache T-128/04) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Französisch) Verfahrenssprache: ...

Carla Piccinni-Leopardi, wohnhaft in Brüssel, hat am 29. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

-    die Entscheidung der Kommission vom 14. April 2003 insoweit aufzuheben, als darin die Einstufung bei der Einstellung in die Dienstalterstufe 2 ihrer Besoldungsgruppe festgesetzt wird, ihre Einstufung in die Besoldungsgruppe A5, Dienstaltersstufe 3, überprüft und auf den 1. April 1999 festgesetzt wird und deren finanzielle Wirkungen auf den 5. Oktober 1995 beschränkt werden;

-    der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die in dieser Rechtssache geltend gemachten Klagegründe entsprechen denen in der Rechtssache T-402/03 (Katalagarianakis/Kommission, ABl. 2004, C 35, S. 17).

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