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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Gerhard Frauerwieser gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 1. April 2004

(Rechtssache T-130/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Gerhard Frauerwieser hat am 1. April 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Gilles Bounéou und Fréderic Frabetti, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Kommission zu verurteilen, die Personalakte des Klägers um seinen Probezeitbericht und seine Beurteilungen seit seiner Einstellung bei der Kommission am 1. November 1996 zu ergänzen, insbesondere durch Erstellung seiner Beurteilungen für die Zeiträume 1997-1999 und 1999-2001;

die Beurteilung 2001/2002, soweit der Kläger davon betroffen ist, aufzuheben;

hilfsweise, seine Beurteilung der Laufbahnentwicklung (REC/CDR) für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 aufzuheben;

über die Auslagen, Kosten und Honorare zu entscheiden und die Europäische Kommission zu ihrer Zahlung zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger begehrt die Aufhebung der Beurteilung 2001/2002, soweit er davon betroffen ist, und beanstandet die Weigerung der Anstellungsbehörde, seinem Antrag auf Ergänzung seiner Personalakte durch Erstellung des fehlenden Probezeitberichts und der fehlenden Beurteilungen stattzugeben. Hilfsweise begehrt er außerdem die Aufhebung seiner Beurteilung der Laufbahnentwicklung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002.

Zur Begründung macht der Kläger geltend:

einen Verstoß gegen die Artikel 26 und 43 des Statuts und gegen die allgemeinen Durchführungsbestimmungen dazu;

einen Verstoß gegen die Leitlinien für die Beurteilung und gegen die besonderen Leitlinien für die Beurteilung des Personals (2001/2002);

einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung;

eine Verletzung des Vertrauensschutzes und der Regel "patere legem quam ipse fecisti";

einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht

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