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Beschluss des Gerichts vom 8. Oktober 2012 - ClientEarth/Rat

(Rechtssache T-62/12)

(Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Stellungnahme desJjuristischen Dienstes des Rates zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Parlaments, des Rates und der Kommission - Bestätigung der Weigerung, vollständigen Zugang zu gewähren - Unzulässigkeit - Klagefrist - Begriff "anfechtbare Handlung" im Sinne von Art. 263 AEUV - Bestätigende Handlung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: ClientEarth (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Brouwer und P. van den Berg)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen und C. Fekete)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens des Rates vom 1. Dezember 2011 mit dem Aktenzeichen 24/c/01/11, mit dem der Klägerin der vollständige Zugang zur Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Rates (Dokument Nr. 6865/09) zum Entwurf des Europäischen Parlaments für Änderungen des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43) verweigert wurde

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Anträge des Königreichs Dänemark, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden auf Zulassung als Streithelfer sind erledigt.

ClientEarth trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 109 vom 14.4.2012.