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Beschluss des Gerichts vom 17. Dezember 2009 - Nijs/Rechnungshof

(Rechtssache T-567/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Entscheidung, den Rechtsmittelführer im Beförderungsverfahren 2005 nicht zu befördern - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Rechnungshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 9. Oktober 2008, Nijs/Rechnungshof (F-49/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Bart Nijs trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die dem Rechnungshof der Europäischen Union im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 55 vom 7.3.2009.