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Klage, eingereicht am 28. Februar 2024 – Guangzhou Wanglaoji Grand Health/EUIPO – Multi Access (WANG LAO JI)

(Rechtssache T-127/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Guangzhou Wanglaoji Grand Health Co. Ltd (Guangzhou, China) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Groß)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Multi Access Ltd (Road Town, Britische Jungferninseln)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke „WANG LAO JI“ – Unionsmarke Nr. 13 496 906

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Dezember 2023 in der Sache R 328/2023-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die angegriffene Marke gemäß Art. 52 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates für nichtig zu erklären;

dem EUIPO und, sollte sie dem Verfahren als Streithelferin beitreten, Multi Access Limited ihre eigenen Kosten aufzuerlegen;

dem EUIPO und, sollte sie dem Verfahren als Streithelferin beitreten, Multi Access Limited die Kosten der Klägerin einschließlich ihrer Kosten vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates (jetzt Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates).

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