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Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2015 – Deutsche Lufthansa u. a./Kommission

(Rechtssache T-46/11)1

(Wettbewerb – Kartelle – Europäischer Luftfrachtmarkt – Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen in Bezug auf mehrere Bestandteile der Preise für Luftfrachtdienstleistungen [Einführung von Treibstoffzuschlägen und Sicherheitszuschlägen, Weigerung, eine Provision auf die Zuschläge zu zahlen] – Art. 101 AEUV, Art. 53 des EWR-Abkommens und Art. 8 des Abkommens zwischen der Schweiz und der Gemeinschaft über den Luftverkehr – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Deutsche Lufthansa AG (Köln, Deutschland), Lufthansa Cargo AG (Frankfurt am Main, Deutschland) und Swiss International Air Lines AG (Basel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Völcker, F. Louis, E. Arsenidou und A. Israel, dann Rechtsanwälte S. Völcker und J. Orogolas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Kellerbauer, S. Noë und N. von Lingen, dann S. Noë und A. Dawes im Beistand von J. Anderson, Barrister)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Art. 1 bis 4 des Beschlusses K(2010) 7694 endg. der Kommission vom 9. November 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV, Art. 53 des EWR-Abkommens und Art. 8 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (Sache COMP/39258 – Luftfracht)

Tenor

Die Art. 1 bis 4 des Beschlusses K(2010) 7694 endg. der Kommission vom 9. November 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV, Art. 53 des EWR-Abkommens und Art. 8 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (Sache COMP/39258 – Luftfracht) werden für nichtig erklärt, soweit sie die Deutsche Lufthansa AG, die Lufthansa Cargo AG und die Swiss International Air Lines AG betreffen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die Deutsche Lufthansa, Lufthansa Cargo und Swiss International Air Lines entstanden sind.

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1     ABl. C 80 vom 12.3.2011.