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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Najwyższy (Polen), eingereicht am 17. Februar 2015 – Emmanuel Lebek/Janusz Domino

(Rechtssache C-70/15)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Najwyższy

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Emman

en dahin auszulegen, dass die dort genann

te Möglichkeit

der Einlegung eines Rechtsbehelfs sowohl den Fall umfasst, dass der entsprechende Rechtsbehelf innerhalb der im nationalen Recht bestimmten Frist eingelegt werden kann, als auch den Fall, dass diese Frist bereits abgelaufen ist, aber ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt und anschließend – nachdem diesem Antrag entsprochen worden ist – der eigentliche Rechtsbehelf eingelegt werden kann?Ist Art. 19 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von

Schriftstücken“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates dahin auszulegen, dass er die Anwendung der Bestimmungen des nationalen Rechts über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Bezug auf die Rechtsmittelfrist ausschließt, oder dahin, dass der Beklagte die Wahl hat, entweder den Antrag nach dieser Bestimmung zu stellen oder das entsprechende Rechtsinstitut des nationalen Rechts zu nutzen?