BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
25. Mai 2007
Rechtssache F-92/06
Magdalena Antas
gegen
Rat der Europäischen Union
„Gütliche Einigung anlässlich eines informellen Treffens – Streichung“
Gegenstand: Klage nach Art. 236 EG und Art. 152 EA, mit der die Klägerin beantragt, die Ablehnung ihres Antrags auf Schadensersatz aufzuheben, den Rat zu verurteilen, sie für den Schaden zu entschädigen, der ihr durch ihren verspäteten Anschluss an das belgische System der sozialen Sicherheit und andere Fehler des Organs angeblich entstanden ist, und die Parteien aufzufordern, sich binnen einer kurzen Frist über eine angemessene Entschädigung zu einigen
Entscheidung: Die Rechtssache F‑92/06, Antas/Rat, wird im Register des Gerichts gestrichen. Über die Kosten wird nach Maßgabe der Vereinbarung der Parteien entschieden.
Leitsätze
Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register
(Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 87 § 5 Abs. 2 und 98 Abs. 1; Beschluss 2004/752 des Rates, Art. 3 Abs. 4)