Rechtsmittel, eingelegt am 10. August 2023 von NO gegen den Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 20. Juni 2023 in der Rechtssache T-771/22, NO/Kommission
(Rechtssache C-522/23 P)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: NO (vertreten durch E. Smartt, Solicitor)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Mit Beschluss vom 30. Januar 2024 hat der Gerichtshof (Achte Kammer) das Rechtsmittel als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen und NO seine eigenen Kosten auferlegt.
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