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Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2011 - Luxemburg/Kommission

(Rechtssache T-232/08)

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Maßnahmen der ländlichen Entwicklung - "Benachteiligte Gebiete" und "Landwirtschaftliche Umwelt" - Nationale Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen - Pauschale finanzielle Berichtigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Großherzogtum Luxemburg (Prozessbevollmächtigter: F. Probst im Beistand der Rechtsanwälte M. Theisen und K. Spitz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. van Rijn, dann F. Clotuche-Duvieusart und F. Jimeno Fernández)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/321/EG der Kommission vom 8. April 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 109, S. 35)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 209 vom 15.8.2008.