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Beschluss des Gerichts vom 20. Januar 2012 - Groupe Partouche/Kommission

(Rechtssache T-315/10)

(Nichtigkeitsklage - Zusammenschlüsse - Beschluss, mit dem ein Zusammenschluss für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Groupe Partouche (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-J. Sebag)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Biolan, F. Ronkes Agerbeek und N. von Lingen)

Streithelferinnen zur Unterstützung der Beklagten: La Française des Jeux (Boulogne-Billancourt, Frankreich) und Groupe Lucien Barrière (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Théophile und P. Mèle)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2010) 3333 der Kommission vom 21. Mai 2010, mit der die Durchführung des Unternehmenszusammenschlusses, durch den die La Française des Jeux und die Groupe Lucien Barrière gemeinsam die Kontrolle über das Unternehmen Newco übernehmen sollten, für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt wurde (Sache COMP/M.5786 - La Française des Jeux/Groupe Lucien Barrière/JV)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Groupe Partouche trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission, der La Française des Jeux und der Groupe Lucien Barrière entstanden sind.

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1 - ABl. C 274 vom 9.10.2010.