Language of document : ECLI:EU:F:2008:23

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

19. Juli 2011

Rechtssache F‑31/07 RENV

Françoise Putterie

gegen

Europäische Kommission

„Gütliche Beilegung – Streichung“

Gegenstand: Klage nach den Art. 236 EG und 152 EA auf Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für den Beurteilungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005, soweit darin, insbesondere in der Rubrik 6.5 „Potenzial“, das Potenzial der Klägerin zur Ausübung eines Amtes der Laufbahngruppe B* nicht anerkannt wird

Entscheidung: Die Rechtssache F‑31/07 RENV, Putterie/Kommission, wird im Register des Gerichts gestrichen. Die Parteien tragen die Kosten gemäß der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung.

Leitsätze

Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)