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Urteil des Gerichts vom 10. April 2024 – Portugal/Kommission

(Rechtssache T-512/22)1

(EGFL und ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Von Portugal getätigte Ausgaben – Begriff „Dauergrünland“ – Pro-rata-System – Vor-Ort-Kontrollen – Verhältnismäßigkeit – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Art. 54 der Verordnung [EU] Nr. 1306/2013 – Art. 34 Abs. 5 der Durchführungsverordnung [EU] Nr. 908/2014)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Portugiesische Republik (vertreten durch P. Barros da Costa und H. Almeida als Bevollmächtigte im Beistand des Rechtsanwalts N. Domingues und der Rechtsanwältin G. Gomes)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch J. Aquilina und B. Rechena als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Portugiesische Republik die teilweise Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/908 der Kommission vom 8. Juni 2022 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2022, L 157, S. 15), soweit dieser die Ausgaben in Höhe von 117 066 097,40 Euro für die Antragsjahre 2016 bis 2019 betrifft, die die Portugiesische Republik getätigt haben soll.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

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1     ABl. C 398 vom 17.10.2022.