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Urteil des Gerichts vom 10. April 2024 – Parlament/Union technique du bâtiment und Argest

(Rechtssache T-749/22)1

(Schiedsklausel – Vertrag über Arbeiten zur Erhaltung und Sicherung des Jean-Monnet-Hauses – Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aufgaben der Unterstützung sowie der baulichen, technischen und finanziellen Beratung – Schäden am Dach – Schadensersatzanspruch – Zehnjährige Gewährleistung – Anwendung des französischen und des luxemburgischen Rechts – Verzugszinsen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Europäisches Parlament (vertreten durch M. Kazek und K. Wójcik als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt T. Gaspar)

Beklagte: Union technique du bâtiment SA (Romainville, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt V. Chamard Sablier), Argest SA (Luxemburg, Luxemburg) (vertreten durch Rechtsanwältin C. Sportes)

Gegenstand

Mit seiner Klage gemäß Art. 272 AEUV beantragt das Europäische Parlament, die Union technique du bâtiment SA und die Argest SA zu verurteilen, ihm auf Grundlage der zehnjährigen Gewährleistung die Schäden am Dach des in Bazoches-sur-Guyonne (Frankreich) gelegenen Jean-Monnet-Hauses zu ersetzen, die infolge von Erhaltungs- und Sicherungsarbeiten auf dem Gelände aufgetreten sind.

Tenor

Die zehnjährige Haftung der Union technique du bâtiment SA und der Argest SA für die Schäden am Dach des in Bazoches-sur-Guyonne (Frankreich) gelegenen Jean-Monnet-Hauses ist gegeben.

Die Union technique du bâtiment und Argest werden verurteilt, als Gesamtschuldner einen Pauschalbetrag in Höhe von 115 000 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe des in Frankreich und Luxemburg geltenden gesetzlichen Zinssatzes ab dem 29. November 2022 an das Europäische Parlament zu zahlen. Die danach mit Ablauf jeder Jahresfrist anfallenden Zinsen werden der Hauptforderung zugeschlagen und ebenfalls verzinst.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Union technique du bâtiment und Argest tragen die Kosten.

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1     ABl. C 24 vom 23.1.2023.