Language of document : ECLI:EU:T:2009:387





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2009 – Deutschland/Kommission

(Rechtssache T-21/06)

„Staatliche Beihilfen – Digitales terrestrisches Fernsehen – Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB‑T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden – Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Verhältnismäßigkeit – Verteidigungsrechte“

1.                     Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Ermessen der Kommission – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen – Befugnis zum Erlass von Leitlinien (Art. 87 Abs. 3 EG) (vgl. Randnrn. 50-51)

2.                     Staatliche Beihilfen – Prüfung durch die Kommission – Ermessen der Kommission – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Verteidigungsrechte (vgl. Randnrn. 77-79)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/513/EG der Kommission vom 9. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB‑T) in Berlin-Brandenburg gewährt hat (ABl. 2006, L 200, S. 14).

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.