Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2009 – Deutschland/Kommission
(Rechtssache T-21/06)
„Staatliche Beihilfen – Digitales terrestrisches Fernsehen – Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB‑T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden – Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Verhältnismäßigkeit – Verteidigungsrechte“
1. Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Ermessen der Kommission – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen – Befugnis zum Erlass von Leitlinien (Art. 87 Abs. 3 EG) (vgl. Randnrn. 50-51)
2. Staatliche Beihilfen – Prüfung durch die Kommission – Ermessen der Kommission – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Verteidigungsrechte (vgl. Randnrn. 77-79)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/513/EG der Kommission vom 9. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB‑T) in Berlin-Brandenburg gewährt hat (ABl. 2006, L 200, S. 14). |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten. |