Language of document : ECLI:EU:T:2012:21





Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 20. Januar 2012 –
Groupe Partouche/Kommission

(Rechtssache T‑315/10)

„Nichtigkeitsklage – Zusammenschlüsse – Beschluss, mit dem ein Zusammenschluss für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird – Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts – Unzulässigkeit“

Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – In der Klageschrift nicht dargestellte Gründe – Bezugnahme auf Angaben in einer Anlage – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 18-20, 27, 36-39)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2010) 3333 der Kommission vom 21. Mai 2010, mit der die Durchführung des Unternehmenszusammenschlusses, durch den die La Française des Jeux und die Groupe Lucien Barrière gemeinsam die Kontrolle über das Unternehmen Newco übernehmen sollten, für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt wurde (Sache COMP/M.5786 – La Française des Jeux/Groupe Lucien Barrière/JV)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Groupe Partouche trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission, der La Française des Jeux und der Groupe Lucien Barrière entstanden sind.