Klage, eingereicht am 29. Januar 2024 – Coinbase/EUIPO – bitFlyer (coinbase)
(Rechtssache T-46/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Coinbase, Inc. (Oakland, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Maier und A. Nordemann)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: bitFlyer Inc. (Tokio, Japan)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke coinbase mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 308 248 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. November 2023 in der Sache R 1751/2020-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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