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Rechtsmittel, eingelegt am 9. Juli 2008 von Petrus Kerstens gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 8. Mai 2008 in der Rechtssache F-119/06, Kerstens/Kommission

(Rechtssache T-266/08 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Petrus Kerstens (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

die Rechtssache an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zurückzuverweisen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Mit dem vorliegenden Rechtsmittel begehrt der Rechtsmittelführer die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst (GöD) vom 8. Mai 2008 in der Rechtssache Kerstens/Kommission, F-119/06, mit dem seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Direktoriums des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche vom 8. Dezember 2005, mit der der Organisationsplan dieses Amtes geändert wurde, soweit diese Entscheidung die Verwendung des Rechtsmittelführers, damals Leiter des Referats "Ressourcen", im Referat "Studien und prospektive Analysen" zur Folge hatte, und auf Ersatz des Schadens, der ihm entstanden sein soll, abgewiesen wurde.

Der Rechtsmittelführer rügt, dass Tatsachen und Beweise verfälscht worden seien und dass das GöD bei der Anwendung von Art. 7 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Statutsbestimmungen über Disziplinarstrafen einen Rechtsfehler sowie einen Ermessensmissbrauch begangen habe, da das GöD wegen der Feststellung unrichtiger Tatsachen zu dem Schluss gekommen sei, dass kein Verstoß gegen Art. 7 des Statuts vorliege.

Er macht außerdem geltend, dass das GöD das angefochtene Urteil in Bezug auf die vom Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche vorgenommene Beurteilung des dienstlichen Interesses und in Bezug auf die Schaffung eines zusätzlichen Dienstes "Studien und prospektive Analysen" angesichts des chronischen Personalmangels des Amtes nicht hinreichend begründet habe.

Schließlich ist er der Ansicht, dass seine Verteidigungsrechte verletzt worden seien, da das GöD einige Überlegungen auf die Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2006 gestützt habe, die von der Kommission zum ersten Mal in der Sitzung vorgelegt worden sei, ohne dass der Rechtsmittelführer die Möglichkeit gehabt habe, seinen Standpunkt zu diesen Überlegungen geltend zu machen.

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