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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Dezember 2008 - Canon Communications/HABM - Messe Düsseldorf (MEDTEC)

(Rechtssache T-262/08)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Zurücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Canon Communications LLC (Los Angeles, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Mak und E. Zietse)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: O. Montalto)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Messe Düsseldorf GmbH (Düsseldorf, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. April 2008 (Sache R 817/2005-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und der Canon Communications LLC

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM tragen ihre eigenen Kosten und je die Hälfte der Kosten der Beklagten.

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1 - ABl. C 223 vom 30.8.2008.