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Beschluss des Gerichts vom 6. September 2012 - Technion und Technion Research & Development Foundation/Kommission

(Rechtssache T-657/11)

(Nichtigkeitsklage - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration - Schreiben, in dem die Absicht der Kommission mitgeteilt wird, in Durchführung eines Vertrags über die Forschungsfinanzierung gezahlte Beträge einzuziehen - Untrennbar mit dem Vertrag verbundene Handlungen - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Technion - Israel Institute of Technology (Haifa, Israel) und Technion Research & Development Foundation Ltd (Haifa) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Grisay und D. Piccininno)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Calciu und F. Moro)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 19. Oktober 2011, mit dem infolge der Ergebnisse der Finanzprüfung, die sich u. a. auf den im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) geschlossenen Vertrag Nr. 034984 (Mosaica) bezog, die Ausstellung einer Belastungsanzeige für die Erstattung eines Betrags in Höhe von 97 106,72 Euro angekündigt wurde, der den Beträgen entspricht, die für den genannten Vertrag gezahlt wurden

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Technion - Israel Institute of Technology und die Technion Research & Development Foundation Ltd tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 73 vom 10.3.2012.