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Amtsblattmitteilung

 

    BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    vom 14. Juni 2002

in der Rechtssache T-173/01: Asahi Vet SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften(1)

(Zulassung eines Zusatzstoffs in der Tierernährung ( Erledigung der Hauptsache)

    (Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-173/01, Asahi Vet SA mit Sitz in Barcelona (Spanien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bittner, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: N. Niejahr, K. Fitch und B. Wägenbaur) wegen teilweiser Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 937/2001 der Kommission vom 11. Mai 2001 zur Zulassung neuer Verwendungszwecke für Zusatzstoffe und einer neuen Zusatzstoffzubereitung in der Tierernährung, zur Verlängerung vorläufiger Zulassungen und zur Zulassung eines Zusatzstoffs für zehn Jahre (ABl. L 130, S. 25), hat das Gericht (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Vilaras sowie der Richterin V. Tiili und des Richters P. Mengozzi ( Kanzler: H. Jung ( am 14. Juni 2002 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

1.Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - )ABl. C 289 vom 13.10.2001.