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Vorabentscheidungsersuchen des Vrchní soud v Praze (Tschechische Republik), eingereicht am 7. Februar 2022 – ALD Automotive s.r.o./DY, Insolvenzverwalter der Schuldnerin GEDEM-STAV a.s.

(Rechtssache C-78/22)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Vrchní soud v Praze

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin und Berufungsklägerin: ALD Automotive s.r.o.

Beklagter und Berufungsbeklagter: DY, Insolvenzverwalter der Schuldnerin GEDEM-STAV a.s.

Vorlagefragen

Auf der Grundlage welcher Kriterien entsteht der Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 40 Euro nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/7/EU1 des Europäischen Parlaments und des Rates bei Verträgen mit wiederholten oder fortgesetzten Leistungen?

Kann ein Anspruch nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie von den Gerichten der Mitgliedstaaten aufgrund der Anwendung allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze verneint werden?

Falls die zweite Frage bejaht wird: Unter welchen Voraussetzungen kann die Höhe eines Anspruchs nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie von den Gerichten der Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden?

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1     Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. 2011, L 48, S. 1).