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Klage, eingereicht am 11. August 2008 - Bull u. a. / Kommission

(Rechtssache T-333/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Bull SAS (Les Clayes-sous-Bois, Frankreich), Unisys Belgium SA (Brüssel, Belgien) und Tata Consultancy Services (TCS) SA (Capellen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Lombaert und M. van der Woude)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären in Bezug auf

- die Ablehnung des Angebots von Consortium B-Trust,

- die Entscheidung, den ausgeschriebenen Auftrag nicht zu vergeben,

- die Entscheidung, ein Verhandlungsverfahren einzuleiten;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen fechten zum einen die Entscheidung der Kommission an, mit der ihr im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens "DIGIT/R2/PO/2007/024 - Erbringung von verwalteten Diensten (MSP)" (ABl. 2007/S 159-197776) eingereichtes Angebot abgelehnt worden sei, zum anderen die Entscheidung, den ausgeschriebenen Auftrag mangels zufrieden stellender Angebote nicht zu vergeben und ein Verhandlungsverfahren einzuleiten.

Die Klägerinnen stützen ihre Klage zunächst darauf, dass die angefochtene Entscheidung nicht im Einklang mit den Zuständigkeitsregeln innerhalb der Kommission stehe, da sie von einem "Acting Head of Unit" erlassen worden sei. Es sei nicht erwiesen, dass der Autor des Rechtsaktes befugt gewesen sei, eine solche Entscheidung im Namen der Kommission zu treffen.

Zweitens habe die Kommission ihre Begründungspflicht verletzt, da sie in ihrer Entscheidung nicht erklärt habe, warum sie davon ausgehe, dass einige Preise des Angebots der Klägerinnen ungewöhnlich niedrig seien und das Angebot nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für eine Erfüllung des Vertrags in Brüssel oder in Luxemburg entspreche.

Schließlich habe die Kommission das Verfahren zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Preise nicht eingehalten, da i) die Kommission das Angebot der Klägerinnen auf der Grundlage des Verfahrens für ungewöhnlich niedrige Preise ausgeschlossen habe, obwohl das Angebot wirtschaftlich seriös gewesen sei, ii) die Kommission die von den Klägerinnen vorgelegten Begründungen nicht berücksichtigt habe und iii) die angefochtene Entscheidung auf nicht den Tatsachen entsprechenden Gründen beruhe.

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