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Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Irland), eingereicht am 8. August 2016 – Florea Gusa / Minister for Social Protection, Attorney General

(Rechtssache C-442/16)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Appeal

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Florea Gusa

Rechtsmittelgegner: Minister for Social Protection, Attorney General

Vorlagefragen

Bleibt einem Unionsbürger, der (1) Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, (2) sich in einem Aufnahmemitgliedstaat rechtmäßig aufgehalten und dort etwa vier Jahre lang als Selbständiger gearbeitet hat, (3) seine Arbeit oder wirtschaftliche Tätigkeit wegen mangelnder Arbeit eingestellt hat und (4) sich dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung gestellt hat, die Eigenschaft als Selbständiger im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. a entweder nach Art. 7 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG1 oder auf andere Weise erhalten?

Falls nicht, bleibt ihm das Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat erhalten, obwohl er die Voraussetzungen in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b oder c der Richtlinie 2004/38/EG nicht erfüllt, oder ist er lediglich gemäß Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG vor einer Ausweisung geschützt?

Falls nicht, ist es mit Unionsrecht, insbesondere Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004/EG2 , vereinbar, einer solchen Person Arbeitslosenunterstützung (die eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung im Sinne von Art. 70 der Verordnung Nr. 883/2004/EG darstellt) mit der Begründung zu verweigern, sie habe kein Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat nachgewiesen?

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1 Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. 2004, L 158, S. 77).

2 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. 2004, L 166, S. 1).