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Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Brussel (Belgien), eingereicht am 13. Mai 2015 – Openbaar Ministerie/Etablissements Fr. Colruyt NV

(Rechtssache C-221/15)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hof van beroep te Brussel

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Openbaar Ministerie

Rechtsmittelgegnerin: Etablissements Fr. Colruyt NV

Vorlagefragen

Steht Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2011/64/EU1 , gegebenenfalls in Verbindung mit den Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union2 vom 7. Dezember 2000, einer nationalen Maßnahme entgegen, die Einzelhändler zur Einhaltung von Mindestpreisen verpflichtet, indem sie ihnen verbietet, für Tabakwaren einen Preis anzuwenden, der unter dem Preis liegt, den der Hersteller/Einführer auf der Steuerbanderole angegeben hat?

Steht Art. 34 AEUV einer nationalen Maßnahme entgegen, die Einzelhändler zur Einhaltung von Mindestpreisen verpflichtet, indem sie ihnen verbietet, für Tabakwaren einen Preis anzuwenden, der unter dem Preis liegt, den der Hersteller/Einführer auf der Steuerbanderole angegeben hat?

Steht Art. 4 Abs. 3 AEUV in Verbindung mit Art. 101 AEUV einer nationalen Maßnahme entgegen, die Einzelhändler zur Einhaltung von Mindestpreisen verpflichtet, indem sie ihnen verbietet, für Tabakwaren einen Preis anzuwenden, der unter dem Preis liegt, den der Hersteller/Einführer auf der Steuerbanderole angegeben hat?

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1     Richtlinie des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (ABl. L 176, S. 24).

2     ABl. 2000, C 364, S. 1.