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Klage, eingereicht am 24. Oktober 2011 - ZZ u. a./Kommission

(Rechtssache F-111/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal, D. Abreu Caldas)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für Februar 2011 und für die nachfolgenden Monate, in denen der in der Verordnung (EU) Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 für die Stadt Varese vorgesehene neue Berichtigungskoeffizient angewandt wurde

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidungen über die Erstellung ihrer Gehaltsabrechnungen anhand des in der Verordnung Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 mit Wirkung vom 1. Juli 2010 für die Stadt Varese vorgesehenen Berichtigungskoeffizienten aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 12. Juli 2011, mit der ihre Beschwerden gegen den für Varese angewandten Berichtigungskoeffizienten zurückgewiesen wurden, aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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