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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 21. März 2013 – van der Aat u. a./Kommission

(Rechtssache F-111/11)1

(Öffentlicher Dienst – Dienstbezüge – Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten – Art. 64, 65 und 65a des Statuts – Anhang XI des Statuts – Verordnung [EU] Nr. 1239/2010 – Berichtigungskoeffizienten – Beamte, die in Ispra tätig sind)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: van der Aat u. a. (Besozzo, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und D. Abreu Caldas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für Februar 2011 und für die nachfolgenden Monate, in denen der in der Verordnung (EU) Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 für die Stadt Varese vorgesehene neue Berichtigungskoeffizient angewandt wird

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Der Rat der Europäischen Union trägt als Streithelfer seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 6 vom 7.1.2012, S. 27.