Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 21. März 2013 – Dalmasso/Kommission
(Rechtssache F-112/11)1
(Öffentlicher Dienst – Dienstbezüge – Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten – Art. 64, 65 und 65a des Statuts – Anhang XI des Statuts – Verordnung [EU] Nr. 1239/2010 – Berichtigungskoeffizienten – Beamte, die in Ispra tätig sind)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Raffaele Dalmasso (Monvalle, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Gehaltsabrechnungen des Klägers für Februar 2011 und für die nachfolgenden Monate, in denen der in der Verordnung (EU) Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 für die Stadt Varese vorgesehene neue Berichtigungskoeffizient angewandt wird
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Dalmasso trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Der Rat der Europäischen Union trägt als Streithelfer seine eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 6 vom 7.1.2012, S. 27.